Die WfG Rhein-Pfalz-Kreis stellt sich vor

 

 
 
 
Organe der WFG

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Die Gesellschaft handelt und wirkt durch ihre Organe.
Organe der Gesellschaft sind

a) die Geschäftsführung
b) die Gesellschafterversammlung
c) der Beirat.
 

a) Geschäftsführung (§§ 10 und 11 Organisations- und Gesellschaftsvertrag)

  • Aufgaben
    Die Geschäftsführer führen die laufenden Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Organisations- und Gesellschaftsvertrages und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Beirates. Sie vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
     
  • Die Geschäftsführung liegt derzeit in den Händen von

    Landrat Clemens Körner
    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
    Telefon 0621/5909301
    Fax 0621/5909400

    Sparkassendirektor Clemens G. Schnell
    Kreissparkasse Rhein-Pfalz
    Telefon 0621/5988112
    Fax 0621/5988119

    Die Geschäftsführung übt ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
     
    Zur Unterstützung der Geschäftsführung ist ein Handlungsbevollmächtigter bestellt. Derzeit wird diese Aufgabe wahrgenommen von

    Hans Sattel
    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
    Telefon 0621/5909436
    Fax 0621/5909638
    E-Mail hans.sattel@kv-rpk.de
     
    Geschäftliche Angelegenheiten werden darüber hinaus bearbeitet von
     
    Dirk Eschmann
    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
    Telefon 0621/5909416
    Fax 0621/5909638
    E-Mai dirk.eschmann@kv-rpk.de
     

b) Gesellschafterversammlung (§§ 12 – 17 Organisations- und Gesellschaftsvertrag)

  • Aufgaben
    In der Gesellschafterversammlung werden die Grundentscheidungen der WFG gefällt.
    Ihrer Beschlussfassung unterliegen insbesondere
    • der Wirtschaftsplan,
    • die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses,
    • die Festlegung der Grundsätze der Geschäftspolitik,
    • die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers nach § 10 Abs. 1, der nicht vom Rhein-Pfalz-Kreis bestimmt wird,
    • die Entlastung der Geschäftsführer,
    • der Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs.1 des Aktiengesetzes,
    • der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen,
    • die Wahl eines Abschlussprüfers, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

       
  • Gesellschafter der WFG
    Rhein-Pfalz-Kreis
    Gemeinde Altrip
    Gemeinde Beindersheim
    Gemeinde Bobenheim-Roxheim
    Gemeinde Böhl-Iggelheim
    Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
    Verbandsgemeinde Dudenhofen
    Gemeinde Heßheim
    Gemeinde Heuchelheim
    Gemeinde Lambsheim
    Gemeinde Limburgerhof
    Gemeinde Maxdorf
    Gemeinde Mutterstadt
    Gemeinde Otterstadt
    Gemeinde Römerberg
    Stadt Schifferstadt
    Verbandsgemeinde Waldsee
    Kreissparkasse Rhein-Pfalz
    Sparkasse Vorderpfalz
    Kreis- und Stadtsparkasse Speyer
     

c) Beirat der WFG (§ 18 Organisations- und Gesellschaftsvertrag)

  • Aufgaben
    Der Beirat nimmt die folgenden Aufgaben und Befugnisse wahr:
    • Beratung und Überwachung der Geschäftsführung,
       
    • Entscheidung über die zustimmungspflichtigen Geschäfte,
       
    • Festlegung der Geschäftspolitik nach den Vorgaben der Gesellschafterversammlung.
       
  • Derzeitige Beiratsmitglieder:
    Landrat Clemens Körner, Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
    Heinz-Peter Schneider, Heiligensteiner Straße 48, 67354 Römerberg
    Bürgermeister Otto Reiland, Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee
    Alfons Wiebelskircher, Rudolf-Diesel-Str. 10, 67133 Maxdorf
    Uwe Schölles, Hauptstraße 19, 67125 Dannstadt-Schauernheim
    Hans-Walter Zöllner, Carl-Müller-Straße 15, 67133 Maxdorf
    Bürgermeister Klaus Sattel, Stadtverwaltung Schifferstadt
    Bürgermeister Erich Eisenbarth, Gemeindeverwaltung Lambsheim
    Direktor Uwe Wöhlert, Kreis- und Stadtsparkasse Speyer, Wormser Straße 39, 67346 Speyer
    Die Mitglieder des Beirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
     

Den Organisations- und Gesellschaftsvertrag in voller Länge finden Sie hier

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