Die WfG Rhein-Pfalz-Kreis stellt sich vor

 

 
 
 
Organe der WFG

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Die Gesellschaft handelt und wirkt durch ihre Organe.
Organe der Gesellschaft sind

a) die Geschäftsführung
b) die Gesellschafterversammlung
c) der Beirat.
 

a) Geschäftsführung (§§ 10 und 11 Organisations- und Gesellschaftsvertrag)

  • Aufgaben
    Die Geschäftsführer führen die laufenden Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Organisations- und Gesellschaftsvertrages und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Beirates. Sie vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
     
  • Die Geschäftsführung liegt derzeit in den Händen von

    Landrat Clemens Körner
    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
    Telefon 0621/5909301
    Fax 0621/5909400

    Sparkassendirektor Clemens G. Schnell
    Sparkasse Vorderpfalz
    Telefon 0621/5988112
    Fax 0621/5988119

    Die Geschäftsführung übt ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
     
    Zur Unterstützung der Geschäftsführung ist ein Handlungsbevollmächtigter bestellt. Derzeit wird diese Aufgabe wahrgenommen von

    Fatmir Zeqiraj
    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
    Telefon 0621/5909437
    Fax 0621/5909638
    E-Mail fatmir.zeqiraj@kv-rpk.de
     
    Geschäftliche Angelegenheiten werden darüber hinaus bearbeitet von
     
    Dirk Eschmann
    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
    Telefon 0621/5909416
    Fax 0621/5909638
    E-Mail Dirk.Eschmann@kv-rpk.de
     

b) Gesellschafterversammlung (§§ 12 – 17 Organisations- und Gesellschaftsvertrag)

  • Aufgaben
    In der Gesellschafterversammlung werden die Grundentscheidungen der WFG gefällt.
    Ihrer Beschlussfassung unterliegen insbesondere
    • der Wirtschaftsplan,
    • die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses,
    • die Festlegung der Grundsätze der Geschäftspolitik,
    • die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers nach § 10 Abs. 1, der nicht vom Rhein-Pfalz-Kreis bestimmt wird,
    • die Entlastung der Geschäftsführer,
    • der Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs.1 des Aktiengesetzes,
    • der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen,
    • die Wahl eines Abschlussprüfers, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

       
  • Gesellschafter der WFG
    Rhein-Pfalz-Kreis
    Gemeinde Altrip
    Gemeinde Beindersheim
    Gemeinde Bobenheim-Roxheim
    Gemeinde Böhl-Iggelheim
    Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
    Verbandsgemeinde Dudenhofen
    Gemeinde Heßheim
    Gemeinde Heuchelheim
    Gemeinde Lambsheim
    Gemeinde Limburgerhof
    Gemeinde Maxdorf
    Gemeinde Mutterstadt
    Gemeinde Otterstadt
    Gemeinde Römerberg
    Stadt Schifferstadt
    Verbandsgemeinde Waldsee
    Sparkasse Vorderpfalz
     

c) Beirat der WFG (§ 18 Organisations- und Gesellschaftsvertrag)

  • Aufgaben
    Der Beirat nimmt die folgenden Aufgaben und Befugnisse wahr:
    • Beratung und Überwachung der Geschäftsführung,
       
    • Entscheidung über die zustimmungspflichtigen Geschäfte,
       
    • Festlegung der Geschäftspolitik nach den Vorgaben der Gesellschafterversammlung.
       
  • Derzeitige Beiratsmitglieder:
    Kreisbeigeordnete / Kreisbeigeordneter als Allgemeine/r Vertreter/in des Landrats oder Vertreter/in in der Reihenfolge
    Herr Bürgermeister Otto Reiland, Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee
    Herr Friedrich Reyher, Akazienweg 6, 67122 Altrip
    Herr Alfons Wiebelskircher, Rudolf-Diesel-Str. 10, 67133 Maxdorf
    Herr Bürgermeister Michael Müller, Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim
    Herr Elias Weinacht, Schulstraße 23, 67112 Mutterstadt
    Herr Bürgermeister Hans-Dieter Schneider, Gemeindeverwaltung Mutterstadt
    Herr Bürgermeister Manfred Scharfenberger, Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen
    Herr Direktor Thomas Traue, Sparkasse Vorderpfalz, Ludwigstraße 52, 67059 Ludwigshafen
    Die Mitglieder des Beirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
     

Den Organisations- und Gesellschaftsvertrag in voller Länge finden Sie hier

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