Die WfG Rhein-Pfalz-Kreis stellt sich vor

 

 
 
 

Wer wir sind.

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Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Pfalz-Kreis (WFG) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), d. h. sie ist als private Firma organisiert und engagiert sich als solche am Geschäftsleben. Der Sitz der Gesellschaft ist Ludwigshafen am Rhein. Die Firma hat ihre Büroräume bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein.

Gesellschafter sind fast alle Kreiskommunen und die im Kreis tätigen Sparkassen. Die WFG wurde erstmals unter der Bezeichnung "Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Ludwigshafen/Rh. m. b. H." durch Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen/Rh. am 18.10.1973 rechtswirksam.

Grundlage Handelns der WFG ist ein Organisations- und Gesellschaftsvertrag.

Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von 695.356,95 €. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. Sie ist vom Finanzamt Ludwigshafen/Rh. seit 1973 als gemeinnützig anerkannt.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.10.1990 hat die Gesellschaft ihren Namen in "Strukturförderungsgesellschaft für den Landkreis Ludwigshafen/Rh. m.b.H." (SFG) geändert. Die Namensänderung erfolgte in erster Linie, um klar zu stellen, dass es nicht Aufgabe der Gesellschaft ist, Gewerbe- und Industriebetriebe zu subventionieren. Gesellschaftszweck ist auch heute noch die Förderung und Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur innerhalb des Rhein-Pfalz-Kreises durch geeignete Maßnahmen. Daran hat sich auch bei der erneuten Namensänderung zum 01.01.2005 in „Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Pfalz-Kreis“ (WFG) nichts geändert. Es sollte damit lediglich mehr der Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung in der Vordergrund gerückt werden.

Die derzeitige Struktur der WFG gründet auf einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.05.2000. Dieser Beschluss beinhaltete eine Reduzierung der Anzahl der Geschäftsführer auf zwei Geschäftsführer und die Einrichtung eines Beirats.

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